Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Informationsblatt Kommunal. Die Energie- und Klimaagentur des Landes Brandenburg informiert über aktuelle Entwicklungen im Energiebereich für den kommunalen Raum. 

Informationsblatt Kommunal 2/2026 – 25.09.2026

Neues Beratungsangebot für Kommunen zu Klimaschutz und Klimaanpassung

Die Anforderungen an Kommunen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung wachsen stetig. Zur Unterstützung bei strategischen Fragestellungen, Fördermöglichkeiten sowie der Entwicklung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen steht Kommunen in Brandenburg ab sofort ein erweitertes Beratungsangebot der Energie- und Klimaagentur Brandenburg zur Verfügung.

Die Unterstützung umfasst unter anderem Informationen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten, Hinweise zu Förderprogrammen sowie den Austausch von Praxiswissen und regionalen Erfahrungen. Ziel ist es, Kommunen bei der Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort zu unterstützen.

Weitere Informationen:

https://energie-und-klimaagentur.wfbb.de/wir-ueber-uns/team-klima

Wärmewende vor Ort: Brandenburgs Kommunen zeigen erfolgreiche Praxisbeispiele

Die Wärmeversorgung der Zukunft entsteht vor Ort: Mehrere Kommunen in Brandenburg zeigen, wie die Energie- und Wärmewende konkret umgesetzt werden kann. Die Beispiele reichen von der solaren Wärmenutzung im Freibad Kiebitzberge in Kleinmachnow über die Nutzung industrieller Abwärme in Brandenburg an der Havel bis hin zu einem erneuerbaren Fernwärmenetz in Hennigsdorf, das unterschiedliche erneuerbare Wärmequellen miteinander verbindet.

Die Energie- und Klimaagentur Brandenburg unterstützt Kommunen dabei, passende Lösungen für ihre individuellen Herausforderungen zu entwickeln – mit Beratung, Informationen zu Fördermöglichkeiten und dem Austausch erfolgreicher Praxisbeispiele. Weitere Impulse für die kommunale Wärmewende bietet die Sammlung des Klimabündnis Stadtentwicklung.

Weitere Informationen:

https://klimabuendnis-stadtentwicklung.de/umsetzung-vor-ort/beispiele/ 

Neues Angebot: Kostenfreie Aufkleber zur Ressourcenschonung

Wie lässt sich im kommunalen Alltag unkompliziert für einen bewussteren Umgang mit Energie und Wasser sensibilisieren? Die Energie- und Klimaagentur Brandenburg wird dafür ein Paket, bestehend aus Aufklebern und einer Handreichung mit Informationen für den Vor- Ort-Einsatz für kommunale Einrichtungen, anbieten. Dieses Angebot ist für Brandenburger Kommunen kostenfrei.

Die drei Motive erinnern unmittelbar am jeweiligen Einsatzort an einfache ressourcenschonende Verhaltensweisen: Beim Lüften die Heizung herunterdrehen, beim Einseifen den Wasserhahn schließen und beim Verlassen eines Raumes das Licht ausschalten. Ob im Rathaus, in Schulen und Kitas, Sporthallen oder anderen kommunalen Gebäuden – die Aufkleber setzen dort einen kleinen Impuls, wo er im Alltag wirken kann.

Die begleitende Handreichung wird weitere praktische Hinweise geben. Brandenburger Kommunen können die Pakete ab sofort über die Website der Energie- und Klimaagentur Brandenburg vorbestellen.

Bitte denken Sie bei der Vorbestellung an die Ressourcenschonung und ordern Sie bedarfsgerecht.

Weitere Informationen:

https://energie-und-klimaagentur.wfbb.de/aktuelles/aufkleber-zur-ressourcenschonung

Kommunale Dialoge zu Umwelt- und Klimathemen: Kommunen für Pilotprojekt gesucht

Wie können Kommunen gesellschaftliche Debatten zu Umwelt-, Klima- und Energiethemen konstruktiv gestalten und Polarisierung entgegenwirken? Dieser Frage widmet sich ein Pilotprojekt von Mehr Demokratie e. V., dem Klimabeirat Brandenburg und der Universität Osnabrück, das im Herbst 2026 in Brandenburg starten soll.

Im Rahmen des Projekts werden dialogorientierte Beteiligungsformate erprobt und wissenschaftlich begleitet. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Kommunalpolitik sowie weitere Akteure in einen strukturierten Austausch zu bringen, gegenseitiges Verständnis zu fördern und die Grundlage für sachorientierte Diskussionen zu stärken. Gesucht werden hierfür noch weitere brandenburgische Kommunen, die Interesse haben, ein solches Dialogformat vor Ort umzusetzen.

Weitere Informationen:

https://www.sprechen-und-zuhoeren.org/fuer-kommunen

Auch die Energie- und Klimaagentur Brandenburg unterstützt Kommunen bei der Gestaltung von Beteiligungs- und Dialogprozessen rund um die Energiewende. Mit den Kommunalen Energiewendedialogen bietet sie Kommunen die Möglichkeit, lokale Herausforderungen und Fragestellungen gemeinsam mit relevanten Akteuren vor Ort zu diskutieren und Lösungsansätze zu entwickeln.

Weitere Informationen:

https://energie-und-klimaagentur.wfbb.de/unsere-services/fuer-kommunen-und-landkreise/kommunale-energiewende-dialoge
 

EEG-Novelle 2027: Änderungen bei der Förderung erneuerbarer Energien angekündigt  

Der Ausbau erneuerbarer Energien bleibt eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der Klimaziele. Mit der für 2027 angekündigten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die Bundesregierung die Förderung stärker auf die Anforderungen eines zunehmend erneuerbaren Stromsystems ausrichten. Im Mittelpunkt stehen dabei die bessere Integration von Photovoltaik- und Windenergieanlagen in das Energiesystem, die stärkere Einbindung von Speichern sowie die effizientere Nutzung vorhandener Netzkapazitäten.

Kommunen, die derzeit Projekte im Bereich Photovoltaik, Batteriespeicher oder kommunale Energiekonzepte vorbereiten, sollten die weitere Entwicklung der EEG-Novelle aufmerksam verfolgen. Eine frühzeitige Berücksichtigung möglicher neuer Anforderungen und Anreize kann helfen, Investitionen langfristig zukunftssicher auszurichten und zusätzliche Wertschöpfung vor Ort zu ermöglichen.
 

Weitere Informationen:

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/2026/20260718-eeg-novelle.html

Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Anforderungen für kommunale Gebäude

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat der Bund das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend überarbeitet. Neben der Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen enthält das Gesetz insbesondere für Kommunen zahlreiche neue Anforderungen an ihre Liegenschaften.
Mit der Umsetzung europäischer Vorgaben werden schrittweise neue Anforderungen an die energetische Qualität von Nichtwohngebäuden eingeführt. Kommunen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas oder Sporthallen von den neuen Sanierungspflichten betroffen sein könnten.
Weitere wichtige Neuerungen:

  • Für öffentliche Nichtwohngebäude gelten künftig erweiterte Pflichten rund um Energieausweise. Bestehende Gebäude ohne gültigen Energieausweis benötigen künftig einen Bedarfsausweis; zudem wird die Aushangpflicht ausgeweitet.
  • Zum 01.01.2027 entfällt die Ausnahmeregelung für denkmalgeschützte Gebäude, die bisher die Energieausweispflicht für diese Art der Gebäude ausgenommen hat. Das bedeutet, auch denkmalgeschützte Gebäude benötigen ab dem Stichtag einen Energieausweis. 
  • Ab 2028 werden Nullemissionsgebäude zum Standard für öffentliche Neubauten. Zusätzlich müssen für Neubauten künftig Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen bilanziert werden. 
  • Ab 2028 wird schrittweise eine Solarpflicht für öffentliche Nichtwohngebäude eingeführt.
     

Empfehlung für Kommunen: Bereits jetzt sollte das kommunale Gebäudeportfolio hinsichtlich Energieausweisen, energetischem Zustand sowie möglicher Sanierungs- und Solarpflichten überprüft werden, um den neuen gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig nachkommen zu können.

Weitere Informationen:  

http://www.bbsr-geg.bund.de/ und https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/update-zum-gmodg/

 

Novelle des Wärmeplanungsgesetzes: Vereinfachungen für kleinere Kommunen geplant

Die kommunale Wärmeplanung bleibt ein zentrales Instrument für die Gestaltung einer klimafreundlichen und zukunftssicheren Wärmeversorgung. Mit der geplanten Novelle des Wärmeplanungsgesetzes sollen kleinere Kommunen entlastet werden: Geplant ist die Einführung einer freiwilligen „kleinen Wärmeplanung“ für kleine Kommunen. 

Die Fristen für die kommunale Wärmeplanung bleiben nach aktuellem Stand bestehen: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Nach der ersten Lesung im Bundestag und der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird jetzt die zweite Lesung vorbereitet. Das Inkrafttreten der Novelle ist nach aktuellem Stand für das Jahresende 2026 geplant. 

Weitere Informationen:  

https://www.kww-halle.de/service/magazin/warten-oder-starten-die-novellierung-des-waermeplanungsgesetzes-2026

Für die Übergangszeit, bis die Novelle endgültig beschlossen ist und in Kraft tritt, gibt es ab jetzt die aktualisierte Version des Musterleistungsverzeichnisses und eine ausführliche Handreichung dazu. 

Geändert wurden insbesondere folgende Aspekte: 

  • Die Dokumentation der Ergebnisse soll nun explizit in digitaler Form erfolgen und die Ergebnisdaten sollen an die in der jeweiligen Kommune genutzten Geoinformationssysteme angepasst sein.
  • Für Kommunen, die ab Juni 2026 mit der Kommunalen Wärmeplanung beginnen, wird empfohlen, die Aufbereitung der Ergebnisdaten im XWärmeplan-Standard in die Ausschreibung aufzunehmen.

Link: https://www.kww-halle.de/angebote/infothek/detail/kww-musterleistungsverzeichnis-brandenburg

Neues KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ gestartet

Seit dem 1. Juli 2026 unterstützen das Bundesbauministerium und die KfW mit dem neuen Zuschussprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (Nr. 266) die Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnraum. Gefördert werden Umbauten beheizter Nichtwohngebäude oder Gebäudeteile, durch die mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, maximal 30.000 Euro je Wohneinheit. Energetische Sanierungsmaßnahmen können zusätzlich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.

Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe. Das Programm bietet Städten und Gemeinden neue Möglichkeiten, leerstehende Büro-, Verwaltungs- oder Gewerbegebäude einer Wohnnutzung zuzuführen und damit gleichzeitig die Innenentwicklung zu stärken sowie zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Gerade in Brandenburg kann das Programm dazu beitragen, Ortskerne zu beleben und vorhandene Bausubstanz nachhaltig weiterzuentwickeln. 

Weitere Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/F%C3%B6rderprodukte/Gewerbe-zu-Wohnen-(266)/?redirect=796865  

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neue Förderbedingungen gelten seit Juli

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der Novellierung wurden die Förderprogramme an das Gebäudemodernisierungsgesetz angepasst und die Förderung stärker auf besonders wirksame Sanierungsmaßnahmen ausgerichtet.

Für Brandenburger Kommunen sind insbesondere die Änderungen bei der Förderung von Nichtwohngebäuden von Bedeutung. Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften besteht weiterhin, allerdings wurden die Fördersätze für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude angepasst. Gleichzeitig entfällt der bisherige Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse). Als neuer Anreiz wird im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 ein Bonus für serielle Sanierungen von Nichtwohngebäuden eingeführt.
Kommunen, die Sanierungen von Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kitas oder Sporthallen planen, sollten die geänderten Förderkonditionen bei ihrer Investitionsplanung berücksichtigen und frühzeitig prüfen, welche Fördermöglichkeiten für das jeweilige Vorhaben zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20260709_beg.html

Kommunalrichtlinie: Neue Fördermöglichkeit zur Aktualisierung veralteter Klimaschutzkonzepte

Klimaschutzkonzepte, die vor dem 31. August 2021 erstellt und seitdem nicht grundlegend überarbeitet wurden, gelten aufgrund der verschärften Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) als veraltet. Gute Nachrichten für Kommunen und kommunale Akteure: Solche Altkonzepte gelten ab sofort nicht mehr als förderschädlich. 
Über den Förderschwerpunkt 4.1.8 a) („Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement“) der Kommunalrichtlinie (KRL) können nun wieder Fördermittel beantragt werden, um bestehende Konzepte, Potenzialanalysen und Szenarien an die aktuellen gesetzlichen Klimaziele anzupassen und mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Zudem bietet die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein intensiviertes Beratungsangebot an, um Antragstellende Schritt für Schritt durch das Antragsverfahren zu begleiten.

Weitere Informationen:

https://www.klimaschutz.de/de/aktuelles/meldungen/kommunalrichtlinie-foerderung-fuer-aktualisierung-veralteter

Praxisbeispiele für die Klimaanpassung finden und teilen

Viele Kommunen setzen bereits Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels um – von der Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen bis hin zum Umgang mit Hitze und Starkregen. Anregungen für eigene Vorhaben bietet die KomPass-Tatenbank des Umweltbundesamtes. Dort finden Kommunen bundesweit Praxisbeispiele aus unterschiedlichen Handlungsfeldern der Klimaanpassung.

Gleichzeitig können Kommunen eigene Projekte einreichen und damit ihre Erfahrungen anderen Städten und Gemeinden zur Verfügung stellen. So wird der Austausch guter Praxisbeispiele gestärkt und erfolgreiche Maßnahmen werden sichtbar.

Um Ihnen die Eintragung zu erleichtern, haben wir eine Checkliste erarbeitet, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Wenden Sie sich dafür an Dr. Julia Curio, Projektmanagerin im Team Klima (E-Mail: klima@wfbb.de, Telefonnummer: 0331 - 730 61-118).

Weitere Informationen:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank

Alle Termine finden Sie auf unserer Website https://energie-und-klimaagentur.wfbb.de/termine-und-events

Informationsblatt Kommunal 1/2026 – 03.07.2026

Aufbau der Energie- und Klimaagentur Brandenburg

Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) erweitert ihr Portfolio um kommunale Klimathemen. Dafür entsteht der neue Bereich „Energie- und Klimaagentur Brandenburg“, der die bisherige Energieagentur und die Stabsstelle Anwendung Elektro- und Wasserstoffmobilität (SAEW) zusammenführt. Ergänzt wird das Angebot durch ein neues Team Klima, das schrittweise aufgebaut wird.
Mit dieser Bündelung bietet die WFBB den Kommunen künftig umfassende Unterstützung zu Energie, Elektromobilität, Klimaschutzmanagement und Klimaanpassung – von Beratung und Förderinformationen bis hin zu Vernetzungs- und Wissensangeboten aus einer Hand.
So stärkt das Land Brandenburg gezielt Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Umsetzung der Energiewende und der Anpassung an den Klimawandel.  

Auch das Informationsblatt Kommunal wird künftig diese erweiterten Themenfelder aufgreifen. Ab dem nächsten Versand werden neben den bisherigen Energiethemen regelmäßig auch Inhalte zu Elektromobilität, Klimaschutzmanagement und Klimaanpassung aufgenommen.

Solaratlas Brandenburg 2.0

Der Solaratlas Brandenburg  ist aktualisiert und bietet  eine deutlich verbesserte Potenzialanalyse für Solarstrom auf Gebäuden. Neu sind unter anderem eine Neuberechnung aller Dachpotenziale inklusive Verschattungsanalyse, die Erweiterung auf Fassadenflächen samt Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die Berücksichtigung steckerfertiger Anlagen.
Zusätzlich ermöglicht das Tool die Bildung von „Konvois“ mehrerer Gebäude und bietet für Flachdächer wählbare Modul-Ausrichtungen – entweder nach Süden mit 40 Grad Neigung oder in einer Ost-West-Kombination mit 15 Grad. 

Gerne können Sie uns die Liste ihrer gemeindeeigenen Gebäude per E-Mail zukommen lassen. Wir erstellen Ihnen daraufhin automatisiert die entsprechende Solarpotenzialanalyse.

Weitere Informationen: 

https://solaratlas-brandenburg.de/

Das Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz (BbgEESG)

Das BbgEESG bündelt seit November 2025 die bisherigen Regelungen zur Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen und wurde im Dezember 2025 nochmals angepasst. Es legt fest, welche Zahlungen Betreiber an betroffene Gemeinden leisten müssen und wie diese Mittel für Akzeptanzmaßnahmen rund um erneuerbare Energien einzusetzen sind.
Für Brandenburger Kommunen wichtig: Alle daraus resultierenden Änderungen sind bereits im Energieportal Brandenburg hinterlegt, etwa in den Karten und Übersichten zur kommunalen Teilhabe, und können dort aktuell eingesehen werden.  

Weitere Informationen:

https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/kommunale-teilhabe

Kommunale Energiewende-Dialoge: Überarbeitetes Angebot für Brandenburger Kommunen

Das Team Energie bietet die Kommunalen Energiewende-Dialoge in überarbeiteter Form an. Das kostenfreie Format richtet sich an Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen und kommunale Mandatsträger und unterstützt Brandenburger Kommunen dabei, zentrale Fragen der lokalen Energiewende zu klären und Entscheidungen vorzubereiten.
Die Dialoge werden passgenau auf den Bedarf der Kommune zugeschnitten und von Fachleuten zu konkreten Energieprojekten moderiert – etwa zu Photovoltaik, Windenergie, Batteriespeichern, Energieeffizienz, Energiemanagement (Kom.EMS), Eigenstromerzeugung oder kommunaler Wärmeplanung.
Brandenburger Städte, Gemeinden und Landkreise können die Energiewende-Dialoge kostenfrei buchen.  

Weitere Informationen:

https://energie-und-klimaagentur.wfbb.de/unsere-services/fuer-kommunen-und-landkreise/kommunale-energiewende-dialoge

Neue Online-Datenbank: Praxisbeispiele für die kommunale Energiewende  

Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) hat mit der „Datenbank Energie-Kommunen“ ein neues Online-Nachschlagewerk für Städte, Gemeinden und Landkreise geschaffen. Es bündelt über 200 Praxisbeispiele erfolgreicher kommunaler Energieprojekte aus ganz Deutschland.
Kommunen finden dort konkrete Beispiele zu Themen wie erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität und kommunales Energiemanagement. Die Einträge lassen sich gezielt nach Bundesland, Kommunengröße, Energiesektor oder Technologie filtern.
Die frei zugängliche Datenbank dient als Ideen- und Praxispool für eigene Energieprojekte und fördert den Austausch zwischen Vorreiter- und Starterkommunen. 

Weitere Informationen:

https://energie-kommunen.unendlich-viel-energie.de/energie-kommunen/#sort=newest

Energy Sharing: Kommunen können lokal erzeugten Strom  nutzen

Seit dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland rechtlich möglich. Grundlage ist der neue § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Für Kommunen eröffnet sich damit die Chance, Strom aus eigenen Photovoltaik-, oder Windkraftanlagen nicht nur selbst zu nutzen, sondern ihn bilanziell über das öffentliche Netz mit  anderen Abnehmern vor Ort zu teilen.  Außerdem können kommunale Einrichtungen jetzt vorrangig Strom aus lokalen erneuerbaren Anlagen Dritter beziehen. 

Die praktische Umsetzung stellt die Akteure aufgrund der gesetzlichen Anforderungen an Bilanzierung, Abrechnung und Vertragswerk allerdings vor große Herausforderungen. Nach Einschätzung der Energie- und Klimaagentur wird sich das aktuell nur in ausgewählten Fällen wirtschaftlich darstellen lassen. Gern beraten wir Sie dazu.

Weitere Informationen:  

https://energiewende.bundeswirtschaftsministerium.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2026/06/Meldung/direkt-nachgefragt.html

Erneuerbare Energien Brandenburg 2025

Das Land Brandenburg hat seine EFRE-Förderprogramme im Energiebereich überarbeitet. Mit der Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ sollen Investitionen in erneuerbare Energien erleichtert und beschleunigt werden. Gefördert werden u. a. Agri-Photovoltaik, Floating-PV, Geothermieanlagen, fischfreundliche Wasserkraft, teilweise auch Speicherlösungen und Wasserstoffprojekte. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien im Land zu stärken und neue Technologien schneller in die Praxis zu bringen. Kommunen sind im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten antragsberechtigt.

Weitere Informationen:

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/erneuerbare-energien-brandenburg-2025/

Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe

Brandenburger Kommunen können für Projekte zur kommunalen Wärmeplanung Fördermittel aus Einnahmen der Glücksspielabgabe des MIL beantragen. Gefördert werden kleinteilige, gemeinwohlorientierte Vorhaben in den Bereichen Stadtentwicklung, Wohnen und Landesplanung, Anträge für 2026 können bereits gestellt werden; Voraussetzung ist, dass die Projekte nicht über andere MIL-Programme finanzierbar sind.

Weitere Informationen:

https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/foerderungen-aus-lottomitteln/foerderung-von-projekten-aus-einnahmen-der-gluecksspielabgabe-lottomittel/# 

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