Abfrage zum Stand der kommunalen Klimaanpassungskonzepte
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Brandenburg ist gemäß § 11 Abs. 1 des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) verpflichtet, dem Bund bis Ende September 2026 zu berichten, in welchen Kommunen zum Stichtag 30.09.2026 ein Klimaanpassungskonzept (KLAK) vorliegt und in welchen nicht.
Hierfür bitten wir Sie, uns bis 04. September 2026 eine kurze Rückmeldung über unser Online-Formular zu geben. Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten. Bitte stimmen Sie sich innerhalb Ihrer Verwaltungseinheit ab, wer für die Beantwortung der Abfrage zuständig ist. Beantworten Sie die Abfrage lediglich einmal.
Im Formular werden lediglich wenige Angaben abgefragt:
- Liegt zum Stichtag 30.09.2026 ein Klimaanpassungskonzept vor? (Ja/Nein)
- Befindet sich ein Klimaanpassungskonzept in Erarbeitung? (Ja/Nein)
- Kommentar (freiwillig)
Das Kommentarfeld dient dazu, dem Bund bei Bedarf ergänzende Erläuterungen zu Ihrer Angabe mitzugeben. Sollten Sie darüber hinaus Anmerkungen oder Hinweise an die Energie- und Klimaschutzagentur Brandenburg (EKA) haben, nutzen Sie bitte das Feld „Fragen an das Team Klima der Energie- und Klimaagentur Brandenburg“.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Datenerhebung.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Bearbeitung benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir freuen uns auch über einen fachlichen Austausch mit Ihnen.
Befragung Klimaanpassungskonzept
Kontakt
WFBB, Fotograf: Andreas Schöttke
WFBB, Fotograf: David Marschalsky